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Arztpraxis-Wagner | Donnerstag, 25. April 2024
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Mehr Menschen können sich Arztbesuche nicht mehr leisten   PDF  Drucken  E-mail 
Seit der Einführung der Praxisgebühr zum 1.1.2004 ist die Zahl der Arztbesuche deutlich gesunken. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) geht von zehn bis 15 Prozent weniger "Arztkontakten" als im vergangenen Dezember aus. Gegenüber Januar 2003 beträgt der Rückgang zwischen fünf und acht Prozent. Bei Orthopäden, Hautärzten und Hals-Nasen-Ohrenärzten sogar bis zu 40 Prozent. Die Lebenshaltungskosten sind nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes im Januar vor allem wegen der "Gesundheitsreform" gestiegen. Die Preissteigerungen

betrugen hier 16,9 Prozent gegenüber Dezember.
Dreist behauptet nun der so genannte "Sozialexperte" Bert Rürup: "Wenn die Praxisgebühr dazu führt, dass sich mehr Patienten bei geringfügigen Gesundheitsstörungen selbst kurieren, hat sie ihren Zweck erfüllt.“
Was die Beschlüsse zum Gesundheitswesen tatsächlich für die Masse der Menschen bedeuten, führte gegenüber rote fahne news Thomas Isenberg, Leiter des Fachbereichs Gesundheit und Ernährung der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Dachorganisation der verbraucherpolitischen Organisationen in Deutschland) aus:

Thomas Isenberg: Verlierer sind eindeutig diejenigen, die einen klaren Bedarf für Gesundheitsleistungen haben - also insbesondere Patienten, chronisch Kranke und ältere Menschen. (...) Klarer Gewinner sind die Arbeitgeber: Zahnersatz und Krankengeld müssen demnächst Verbraucher vollständig aus der eigenen Tasche finanzieren und auch die Zuzahlungen werden insgesamt erhöht. (...)

rf-news: Bislang galten chronisch Kranke von Zuzahlungen befreit. Seit 1. Januar sind frühere Befreiungen ungültig. Viele ältere Menschen leiden an chronischen Krankheiten - welche Folgen hat die neue Gesetzgebung für sie?

Thomas Isenberg: Die Menschen müssen jetzt mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung sein und ein weiteres Kriterium erfüllen: Entweder Pflegestufe II oder III. Oder aber sie müssen eine Erwerbsminderung bzw. Schwerbehinderung von mindestens 60 Prozent haben. Oder alternativ aber eine Bescheinigung von Arzt, dass sie sich in einer Dauerbehandlung befinden, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten wäre. (...)

rf-news:  Herzlichen Dank für das Gespräch!


 
   
     

 
 
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